3.1 |
Der Büroservice bemüht sich, in Auftrag gegebene Arbeiten termingerecht fertigzustellen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. |
3.2 |
Bei unrichtigen oder den Arbeitsaufwand verschleiernden Angaben wird eine termingerechte Fertigstellung nicht gewährleistet. |
3.3 |
Bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch z. B. Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt, hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz. Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht vom Büroservice zu vertreten sind, kann der Kunde auch hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. |
3.4 |
Sofern Kunden Disketten mit seinen Texten nicht erwirbt, wird das erstellte Werk vier Wochen nach Fertigstellung gelöscht. |
4.1 |
Es gelten ausschließlich die Preise der aktuellen Preisliste des Büroservice. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. |
4.2 |
Porto und Verpackung gehen ebenso wie vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Expressdienst) zu Lasten des Kunden. |
4.3 |
Die Abrechnungen der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung. |
4.4 |
Forderungen sind - soweit nichts anderes vereinbart - (sofort) nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. |
4.5 |
Im Einzelfall behält sich der Büroservice vor, Leistungen gegen Nachnahme oder Vorkasse durchzuführen. |
4.6 |
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Büroservice berechtigt, ohne Mahnung Zinsen in banküblicher Höhe zu verlangen. |
6.1 |
Der Büroservice gewährleistet, daß die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. |
6.2 |
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung angezeigt werden. |
6.3 |
Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn an den Leistungen Veränderungen vorgenommen wurden. |
6.4 |
Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Nachbesserungen oder Ersatzleistungen. |
6.5 |
Soweit der Büroservice einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und ggf. Materialkosten übernommen. Versandkosten und -risiken gehen zu Lasten des Kunden. |
6.6 |
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung/Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. |
6.7 |
Der Büroservice haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. |
6.8 |
Als Schadenersatz werden maximal 5 % vom Auftragswert pauschal festgesetzt. |
6.9 |
Soweit der Büroservice Aufträge an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als Erfüllungshilfen. Alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die dem Büroservice gegenüber Dritten zustehen, werden an den Auftraggeber abgetreten. Eine darüber hinausgehende Haftung für die Arbeitsergebnisse Dritter wird abbedungen. |